Nutzungsbedingungen des Bildportals für Unternehmen
Nutzungsbedingungen des Bildportals für Unternehmen
I. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Das Bildportal steht ausschließlich den Geschäftspartnern, Lieferanten und Einkäufern, nachfolgend „Lizenznehmer“, der Arnulf Betzold GmbH, nachfolgend „Lizenzgeber“, zur Verfügung. Verbraucher gem. § 13 BGB sind von der Nutzung des Bildportals ausgeschlossen.
1.2. Der Lizenzgeber ermöglicht dem Lizenznehmer den Zugriff auf die Inhalte des Bildportals ausschließlich im Rahmen einer geschäftlichen Beziehung und zur besseren Vermarktung und zur Förderung des Absatzes der Produkte des Lizenzgebers, nachfolgend „Zweck“. Die Verwendung der Inhalte des Bildportals außerhalb des Zwecks ist untersagt.
II. Nutzungsrechte
2.1. Dem Lizenznehmer wird ein nicht ausschließliches, auf die Dauer einer Geschäftsbeziehung zu dem Lizenzgeber beschränktes Nutzungsrecht an den Inhalten des Bildportals eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist territorial nicht beschränkt.
2.2. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Dritten Nutzungsrechte an den Inhalten einzuräumen oder die zur Verfügung gestellten Inhalte zu verändern, zum Beispiel durch digitale Bearbeitung, wodurch eine Veränderung des Inhaltes hervorgerufen wird. Die Bearbeitung ist nur insoweit erlaubt, dass der Lizenznehmer die Inhalte in eigenen Werbemedien, auf eigener Homepage oder vergleichbares darstellen kann.
2.3. Im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer ist die Nutzung der Inhalte entsprechend der vorliegenden Bedingungen unentgeltlich .
III. Auflösung der Nutzungsrechte
3.1. Die Nutzungsrechte gelten bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zum Lizenzgeber. Nach einer Beendigung der Geschäftsbeziehung, endet die Nutzungsvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung oder sonstiger Mitteilung bedarf.
3.2. Die Nutzungsvereinbarung kann vom Lizenzgeber, ungeachtet der Regelung unter II. 2.1. und III. 3.1., aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer es dem Lizenzgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden kann, am Vertrag festzuhalten.
3.3. Nach der Auslösung der Nutzungsrechte ist der Lizenznehmer verpflichtet jedwede Kopien der Inhalte, falls vorhanden, aus eigenem Bestand zu löschen und eine weitere Verwendung in Medien, auf die der Lizenznehmer unmittelbar Einfluss hat, zum Beispiel eigene Homepage, Kataloge, Flyer etc, zu unterbinden .
IV. Sonstiges
4.1. Zusätzliche Vereinbarungen, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.2. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig hier aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
4.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4.4. Gerichtsstand für beide Teile ist 73479 Ellwangen.